ÖGB-Frauen: Neue Vorsitzende
Sabine Oberhauser wurde am 11. April 2013 von den Delegierten des 17. ÖGB-Bundesfrauenkongresses zur neuen Bundesfrauenvorsitzenden im ÖGB gewählt.
Oberhauser ist seit Mitte 2009 auch Vizepräsidentin des ÖGB.
Leitantrag einstimmig beschlossen
Beschlossen wurde vom Bundesfrauenkongress auch der Leitantrag für die nächsten
fünf Jahre.
Wir ÖGB-Frauen fordern unter anderem ein kollektivvertragliches Mindesteinkommen von 1.500 Euro brutto im Monat für Vollzeitarbeit. Für mehr Einkommensgerechtigkeit müssen außerdem Karenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet werden. Dadurch hätten Frauen unter anderem einen schnelleren Anspruch auf Biennalsprünge, auf die sechste Urlaubswoche und auf eine längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Betont wird auch wie wesentlich es ist, dass kein Rückbau der öffentlichen Dienste erfolgt, da die öffentlichen Dienste starke und stabile Arbeitgeber auch für Frauen sind.
Verbesserungen werden auch bei den Einkommensberichten gefordert. Die Berichte sind wichtig, um das gut gehütete Geheimnis "Einkommen" zu lüften. Die Erfahrungen der letzten Jahre müssen aber zu Verbesserungen führen. Die ÖGB-Frauen fordern, dass die verpflichtenden Einkommensberichte auch in kleineren Unternehmen als bisher und für alle Dienstgeber gelten müssen. Bei Nichterstellung des Berichts soll es spürbare Sanktionen geben.
Auszahlung des Mehrarbeitszuschlags ab der ersten Mehrstunde
Gefordert wird auch die Auszahlung des Mehrarbeitszuschlags für Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Mehrstunde sowie den Entfall der Möglichkeit, Zeitausgleich eins zu eins zu verbrauchen. Besonderen Fokus legen die ÖGB-Frauen auch auf die sich rasch verändernde Arbeitswelt. Immer mehr Frauen finden sich - nicht immer freiwillig - in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wieder, z. B. bei Berufseinstieg oder nach Berufsunterbrechungen. Oft reicht ein Job allein nicht mehr aus, um überleben zu können. Umgehungsverträge und atypische Beschäftigungsverhältnisse müssen daher bekämpft werden.
Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit
Frauen sind weiterhin kaum in Aufsichtsräten und Vorständen zu finden - obwohl sie so gut ausgebildet sind wie noch nie. Die ÖGB-Frauen verlangen daher die Verankerung von Frauenförderung und Frauenförderplänen als erzwingbare Betriebsvereinbarung im Arbeitsverfassungsgesetz. Frauen sollten zudem ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit in einer angemessenen Frist erhalten.
Der Gleichbehandlungsbericht des Bundes
erscheint seit 1996 im 2-Jahres-Rhythmus. Der aktuelle Bericht 2012 kann hier heruntergeladen werden
9. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2012
Die FSG GÖD gratuliert
allen Kolleginnen, die im Team der FSG GÖD Frauen am Frauenlauf 2012 teilgenommen haben, zu Ihren tollen Lauf- und Nordic Walking – Ergebnissen!
www.österreichischer-frauenlauf.at
Einkommensunterschiede im Bundesdienst
Der neue Einkommensbericht 2011 gem. § 6a B-GlBG
mit den Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen
im Bundesdienst zum
Download
Gender Index 2011
Frauen und Männer in Österreich
Geschlechtsspezifische Statistiken
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