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FSG GÖD Frauen

Das jeweilige Aus- und Weiterbildungsangebot muss unter Beachtung der Genderkriterien erstellt werden.

  • Das Wahrnehmen von Bildungsangeboten sollte seitens der Vorgesetzten nicht als eine Art „Belohnungsform“ gesehen werden.
     
  •  Bei Schulungsmaßnahmen, die zur Ausbildung von Führungskräften dienen, hat die „Platzvergabe“ nach transparenten Kriterien zu erfolgen und es gilt weibliche Mitarbeiterinnen im besonderen Ausmaß zu berücksichtigen.
     
  • Aus- und Weiterbildungsangebote bzw. „Aufstiegskurse“, die zu höheren Laufbahnen führen, dürfen nicht durch Altersgrenzen limitiert werden.
     
  • Weiterbildungsangebote müssen für alle Bediensteten offen stehen und auf die jeweiligen (bzw. künftigen) Arbeitsfelder angepasst sein.
     
  • TrainerInnen sind auch nach ihrer Qualifikation auch im Gender- und Gleichstellungsbereich auszuwählen. Wünschenswert wäre es jeweils spezielle Schulungskurse nur für Kolleginnen anzubieten (Zeitmanagement, Rhetorik, Laufbahnplanung…)
     
  • Besondere Schulungsangebote für WiedereinsteigerInnen. Kolleginnen die sich in Karenz befinden, sollten über da laufende Schulungsprogramm informiert werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben auf eigenen Wunsch daran teilzunehmen.
     
  • Wichtig ist es bei Weiterbildungsangeboten auf die Situation von Frauen mit Betreuungspflichten Rücksicht zu nehmen (Seminargestaltung in „Blöcken“, möglichst am Dienstort, E-Learning, begleitendes Kinderbetreuungsangebot etc.)
     
  • E-Learning darf nicht die Freizeit der Bediensteten in Anspruch nehmen. Für diese Fortbildungsform sind neue und eigenständige Bildungskonzepte zu erstellen.  

  • FSG GÖD Frauen (Korinna Schumann)